Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur a. D.

Katastervermessung

Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen.

Als Zusammenschluss von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sind wir in der Lage, alle Katastervermessungen für Sie durchzuführen.  

Bei einer Katastervermessungen werden Grundstücksgrenzen festgelegt, neue Flurstücke gebildet, Gebäude eingemessen oder Nutzungsgrenzen erfasst. 

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Arten der Katastervermessung:

  • Flurstückszerlegung 
  • Grenzfeststellung
  • Amtliche Gebäudeaufnahme
  • Straßenschlussvermessung
  • Baulandumlegung




Gebühren

Die Gebühren für amtliche Vermessungen sind durch das aktuelle Gebührenverzeichnis des Landes Baden-Württemberg festgelegt.
Dienstleistungen der Katastervermessung kosten bei allen Anbietern dasselbe.

Die Gebühr richtet sich im konkreten Fall nach verschiedenen Kenngrössen, diese sind z.B. Größe der Flurstücke, Bodenrichtwert und Anzahl der neuen Grenzpunkte.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

Neues Vermessungsgesetz
vom 12.12.2010:


Teilungsvermessungen nur noch vom ÖbVI:

Seit dem 01.07.2011 sind alle Katastervermessungen, bei denen neue Flurstücksgrenzen entstehen (Teilungsvermessungen), und die von Privatpersonen beauftragt werden, von einem ÖbVI auszuführen. Sie können also nicht mehr das Vermessungsamt beauftragen.

Ab dem 01.01.2014 wird diese Regelung auf sämtliche Teilungsvermessungen ausgedehnt, auch wenn sie durch staatliche oder kommunale Stellen beauftragt werden.


Keine Abmarkungspflicht mehr:

Die Verpflichtung, neue Grundstücksgrenzen abzumarken, ist im neuen Vermessungsgesetz weggefallen. Allerdings raten wir dazu, Grenzen auch weiterhin in der Örtlichkeit sichtbar zu machen. Eine amtliche Grenzmarke schafft Rechtssicherheit zwischen den Nachbarn und erleichtert auch das Abstecken neuer Bauvorhaben erheblich!